Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen findet am

                     14. September 2025

statt. Von der wahlberechtigten Bevölkerung werden direkt 

 

  • die Mitglieder des Rates der Kreisstadt Bergheim
  • der Bürgermeister/die Bürgermeisterin der Kreisstadt Bergheim
  • die Mitglieder des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises
  • der Landrat/die Landrätin des Rhein-Erft-Kreises

bestimmt. 

Sollte von den Bewerbern/Bewerberinnen auf das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und/oder des Landrates/der Landrätin keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am 28. September 2025 eine Stichwahl unter den Bewerbern/Bewerberinnen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

 

Wer ist wahlberechtigt und was ist bei Wohnungsänderung zu

beachten?

Wahlberechtigt in Bergheim sind alle Deutschen und Unionsbürger/Unionsbürgerinnen, die am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind (also am 14. September 2007 oder früher geboren ist),
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) mit Hauptwohnsitz in Bergheim gemeldet bzw. hier zur Anmeldung gekommen sind und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Wohnungsänderung - was ist zu beachten?
Wer vom 04.08.2025 bis 29.08.2025 umzieht und sich beim Einwohnermeldewesen der Kreis­stadt Bergheim an- bzw. ummeldet, wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Kreisstadt Bergheim eingetragen und erhält eine Wahlbenachrichtigung für die neue Anschrift. Das Wahlrecht am bisherigen Wohnort entfällt.

Wer ab dem 30.08.2025

  • innerhalb der Kreisstadt Bergheim umzieht und sich ummeldet, bleibt unter der bisherigen Anschrift wahlberechtigt.
  • von auswärts, aber aus dem Rhein-Erft-Kreis zuzieht und vor der Wahl bei der Melde­behörde der Kreisstadt Bergheim gemeldet ist, bleibt nur für die Wahl des Landrates/der Landrätin und des Kreistages wahlberechtigt und wird hierzu automatisch in das Wählerverzeichnis ein­getragen. Das Wahlrecht für die Wahl der Mitglieder des Stadtrates entfällt.
  • von außerhalb des Rhein-Erft-Kreises zuzieht und sich anmeldet erwirbt jedoch kein Wahlrecht mehr.  

Am 14. September 2025 findet in Bergheim auch die Wahl zum Integrationsrat statt.

Ein Integrationsrat hat die Aufgabe, eine Mitwirkung der Migrantinnen und Migranten an den kommunalen Entscheidungsprozessen in der Gemeinde zu ermöglichen. Er kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde, insbesondere, wenn sie die Interessen von Migrantinnen und Migranten als solche betreffen, befassen. Ziel eines Integrationsrates ist es, den im Zusammenhang mit der Zuwanderung stattfindenden Veränderungsprozess inhaltlich kompetent zu begleiten. Der Integrationsrat als kommunale Interessensvertretung macht Vorschläge und gibt Anregungen an Politik und Verwaltung, um den Integrationsprozess in der Stadt positiv zu beeinflussen.

Wahlberechtigt ist, wer

  • nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
  • die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetzes) erworben hat und
  • am Wahltag 16 Jahre alt ist
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhält
  • seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in Bergheim mit Hauptwohnung gemeldet ist und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

 

 

Ab dem 06.08.2025 ist die vorzeitige Teilnahme an der Kommunalwahl und der Integrationsratswahl durch Briefwahl möglich. Der Antrag kann persönlich im Wahlbüro gestellt werden:

Öffnungszeiten im Rathaus
1. Etage, Raum 1.23

Montag-Donnerstag 08:00-12:30 Uhr
Freitag            08:00-12:00 Uhr
Donnerstag         13:30-17:45 Uhr
 

Grundsätzlich kann das Wahl­büro ohne Termin zu den o.g. Zeiten aufgesucht werden.

Ein Briefwahlantrag kann auch schriftlich durch Brief (formlos, siehe auch Vordruck "Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins" auf der Wahlbenachrichtigung), online, per Telegramm, Telefax oder E-Mail gestellt werden. Hierbei ist spätestens bis zum 12.09.2025, 15:00 Uhr ein entsprechender An­trag erforderlich. Telefonische Anträge sind nach gesetzlicher Vorgabe unzulässig und werden deshalb auch nicht an­genommen.

Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen sind grundsätzlich Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Adresse anzugeben. Bei auswärtigem Aufenthalt - z.B. Urlaub - kann zusätzlich die aus­wärtige Zustelladresse angegeben werden.

Die Beantragung und Aushändigung von Briefwahlunterlagen an eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Die bevoll­mächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten; sie hat dies dem Wahlbüro gegenüber schriftlich zu versichern und sich auf Verlangen auszuweisen.

Nur die Wahlbriefe, die am Wahltag 14.09.2025 bis 16:00 Uhr bei der Kreisstadt Bergheim als Wahlbehörde eingehen, nehmen an der Stimmenauszählung teil. Verspätet eingehende Briefwahlun­terlagen werden nicht mehr berücksichtigt.

 

 

 

Quelle: https://www.bergheim.de/rathaus/wahlen.php

Am Dienstag, 24. Juni, ab 18 Uhr

präsentieren sich die Landratskandidaten Frank Rock (CDU), Iris Heinisch (SPD), Jannis Milios (Piraten), Hans Decruppe (BSW), Jürgen Berger (Die Linke), Christina Caruana-Rinkewitz (FDP) und Karl Heinz Spielmanns (Freie Wähler) bei JCB Deutschland, Europaallee 113a in Frechen.

 

 

Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber

 
Partei Name, Vornamen Beruf oder Stand Geburts­jahr auch im Land auf Listenplatz
SPD Spielmanns, Aaron Luca Beamter 1998 Nordrhein-Westfalen (Pl. 21)
CDU Dr. Kippels, Rudolf Georg MdB, Rechtsanwalt 1959 Nordrhein-Westfalen (Pl. 27)
GRÜNE Leschny, Björn Leiter internationale Geschäfts- und Unternehmensintegration 1981  
FDP Westerschulze, Stefan Verwaltungswirt 1977 Nordrhein-Westfalen (Pl. 24)
AfD Jason, Jeremy Projektmanager 1987  
Die Linke Laser, Fritz Fahrdienstleiter 1993  
FREIE WÄHLER Wokulat, Ulrich Bundesbeamter 1975 Nordrhein-Westfalen (Pl. 7)
BÜNDNIS DEUTSCHLAND Pesch, Franz Rolf Kaufmann 1961  


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